Richard Sietmann
Störfunk fürs Gehirn
Mythos und Realität von Gesundheitsschäden durch elektronische
Geräte
Kaum ein Thema ist so geeignet, die Öffentlichkeit zu polarisieren,
wie die Diskussion, die unter dem Stichwort Elektrosmog geführt
wird. Die Schlagzeilen lauten je nach Bedarf Hitzkopf am Handy
oder Restrisiko einer Pudelmütze. Wann immer es um die
elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU) geht, bewegt sich
die Diskussion zwischen Hysterie und Bagatellisierung.
Das Thema Elektrosmog taucht in unregelmäßigen Abständen
immer wieder in den Medien auf. Einmal prunkt ein Bericht mit dem vermeintlichen
Beweis, die elektromagnetischen Felder moderner Hightech-Geräte seien
gesundheitsschädlich; ein anderes Mal wieder führt ein Artikel
den angeblich unschlagbaren Nachweis, das sei alles Quatsch und nichts
so ungefährlich wie ein Handy.
Grund zur Besorgnis gibt die lawinenartige Vermehrung von Strahlungsquellen
elektromagnetischer Felder jedenfalls vielen Mitmenschen: Mikrowellenherde,
Mobil- und Schnurlostelefone, Babyfone, Einbruchsicherungen, Fernsehgeräte
und Computer-Monitore gehören zur Grundausstattung in den Haushalten;
im öffentlichen Raum strahlen Rundfunk- und Fernsehsender, Wireless
Local Loops als Direktanbindung der Telefonkunden über Funk, Funkfeuer
für die Flugsicherung, Richtfunk- und Radaranlagen.
Selbst die Sonne - wichtigste natürliche Quelle - trägt zu
dem bei, was gemeinhin als Elektrosmog bezeichnet wird: Sie
wirft neben dem sichtbaren Licht und den angrenzenden infraroten und ultravioletten
Spektralanteilen auch hochfrequente Strahlung im Bereich von 3 bis 300
GHz auf die Erde, dies allerdings mit der sehr geringer Intensität
von weniger als 10 Mikrowatt pro Quadratmeter (µW/m2).
Die Grundkonzentration der Emission von Haushaltsgeräten
bewegt sich vergleichsweise in der Größenordnung von einigen
Dutzend µW/m2 und liegt damit nach heutigem Erkenntnisstand
im grünen Bereich.
Dies gilt aber eigentlich nur für die Betrachtung eines einzelnen
Geräts. Stein des Anstoßes ist der flächendeckende Ausbau
des Mobilfunks, der zudem aus Wettbewerbsgründen in Mehrfachnetzen
mit Sendeanlagen konkurrierender Betreiber erfolgt. Deren Basisstationen
überdecken insbesondere dicht besiedelte Regionen feinmaschig mit
Abständen bis hinunter zu hundert Metern und funken in den Frequenzbereichen
905 bis 959 MHz (GSM-900, D-Netz) und 1710 bis 1880 MHz (DCS-1800, E-Netz).
Anders als die ebenfalls flächen-deckende Versorgung der UKW- und
Fernsehsender, deren Sendetürme im Abstand von einigen zehn Kilometern
Leistungen von bis zu 500 000 Watt im Frequenzbereich 86 bis 107 MHz (UKW)
und 170 bis 600 MHz (VHF, UHF) abstrahlen und in der unmittelbaren Umgebung
zu einer starken Exposition der Bevölkerung mit elektromagnetischen
Feldern führen (die Feldstärke nimmt umgekehrt proportional
mit der Entfernung ab), stützt sich der Mobilfunk auf viele kleine
Funkzellen mit schwachen Sendern. Die Sendeleistung der Basisstationen
liegt zwischen fünf und 40 Watt, die der Handys bei zwei Watt (GSM-900)
beziehungsweise 0,5 W (DCS-1800).
| Das Spektrum von Geräten der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik,
die unter Elektrosmog-Verdacht stehen, liegt im Frequenzbereich von
1 MHz bis 10 GHz. |
Und die Mobilfunk-Industrie setzt zurzeit alles daran, auf Wachstumskurs
zu bleiben. Inzwischen wird auch die 2,45-GHz-Funkanbindung von Peripheriegeräten
an Computer im so genannten ISM-Band via Bluetooth als Alternative zum
Kabelsalat langsam realistisch. Glänzende Prognosen gibt es auch
für die Wireless Local Loops (WLL) und die Wireless Local Area Networks
(WLAN), die sich sukzessive die Frequenzbereiche um 5,2, 17, 19, 26, 48,
40 und 60 GHz erschließen, um damit Daten mit Raten von 25, 155
und 622 MBit/s an stationäre und mobile Endgeräte übertragen
zu können.
Strahlungsdichte
Aus einer in den USA durchgeführten Studie geht hervor, dass in
größeren Städten die durchschnittliche Hintergrundstrahlung
etwa 50 µW/m2 beträgt; aber rund ein Prozent der
Bevölkerung lebt in Großstädten, wo sie mit mehr als 10
000 µW/m2 einer über 200-mal stärkeren Leistungsflussdichte
- also Strahlungsleistung pro durchsetzter Flächeneinheit - ausgesetzt
ist. Doch auch dieser Wert bleibt noch weit jenseits bislang nachweisbarer
Wirkungen auf den menschlichen Organismus.
Nach der herrschenden Meinung sind für die hochfrequenten Felder
nur thermische Wirkungen auf den menschlichen Organismus wissenschaftlich
einwandfrei belegt. Die Kurz- und Mikrowellentherapie nutzt sie sogar
zur Heilbehandlung aus; dort lindert die Durchwärmung gezielt bestrahlter
Körperstellen rheumatische Leiden, Entzündungen und Abszesse.
Um Humangewebe um ein Grad Celsius zu erwärmen - diese Temperaturerhöhung
gilt als gesundheitlich unbedenklich, weil sie im Bereich normaler physiologischer
Schwankungen bleibt -, braucht es Leistungsdichten um 100 Millionen µW/m2.
Ausschließlich an den thermischen Wirkungen auf biologisches Gewebe
orientieren sich auch die geltenden Grenzwerte. Um die Erwärmung
des Körpers auf höchstens 0,1 Grad zu begrenzen, legt die 26.
Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchVO) die höchstzulässigen
mittleren Leistungsdichten für das GSM-900-Netz auf 4,5 Millionen,
für das DCS-1800-Netz auf 10 Millionen µW/m2
fest; dies entspricht maximalen elektrischen Feldstärken von 42
beziehungsweise 58 V/m.
| Ionisierende und nicht-ionisierende Strahlung hat je nach Frequenzbereich
unterschiedliche Auswirkungen - wobei sich die diversen wissenschaftlichen
Studien in der Relevanz möglicher Nebenwirkungen elektromagnetischer
Felder stark unterscheiden. |
Wie die meisten Länder folgt die Bundesrepublik damit den Empfehlungen
der Internationalen Strahlenschutz-Kommission für Nicht-Ionisierende
Strahlen (ICNIRP) [1], die wissenschaftlich basierte
Richtlinien und Grenzwerte erarbeitet und als nicht-regierungsamtliche
Vereinigung förmlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt
ist.
Grenz- und Schwellwerte
Da die Immission selbst noch nichts über die Wirkung auf den menschlichen
Organismus aussagt, ist sie nur mittelbar ein Maß für die tatsächliche
Exposition. Entscheidend ist, wie der Körper die Einstrahlung absorbiert
und die aufgenommene Energie verarbeitet. Diese Vorgänge werden durch
die spezifische Absorptionsrate (SAR) charakterisiert, die aufgenommene
Leistung pro Kilogramm Körpermasse. Der Immission von 100 Millionen
µW/m2, die in biologischem Gewebe zu einer Temperaturerhöhung
von ein Grad Celsius führen kann, liegt eine SAR von 4 W/kg zu Grunde.
Mit einem Sicherheitsfaktor 10 wurde als Grenzwert für beruflich
exponierte Personen ein SAR-Wert von 0,4 W/kg definiert; für die
allgemeine Bevölkerung empfiehlt ICNIRP, mit einem zusätzlichen
Sicherheitsfaktor 5 die SAR auf 0,08 W/kg zu begrenzen. An diesen Vorgaben
orientieren sich die nationalen Strahlenschutzbehörden der meisten
Länder bei der Herleitung der frequenzabhängigen Feldstärke-
oder Leistungsdichte-Grenzwerte, die sich in der Praxis leichter messen
lassen als der SAR-Wert.
Grenzwerte sind, selbst wenn sie sich aus komplizierten Formeln ableiten,
eine politische Übereinkunft. Sie definieren einen Sicherheitsabstand
zu wissenschaftlich anerkannten Wirkungsschwellen. Damit markieren sie,
wie es ein Kenner der Materie einmal treffend ausdrückte, nicht unbedingt
die Schwelle der Gefährdung, sondern die des Gerichtssaales: Ein
Überschreiten muss nicht unmittelbare gesundheitliche Schäden
nach sich ziehen; es bietet Betroffenen aber rechtlich eine Handhabe,
gegen den Verursacher vorzugehen.
Wissenschaftlich anerkannt sind bislang ausschließlich die thermischen
Wirkungen hochfrequenter Felder. Grenzwerte stützen sich auf bekannte
Effekte; ungesicherte Erkenntnisse oder das Risiko des Nichtwissens berücksichtigen
sie nicht. Für vermutete Gefährdungen tragen - im Juristendeutsch
- die Betroffenen die Beweislast, nicht der Zustandsstörer. Eine
Umkehrung der Beweislast erscheint kaum denkbar. Sonst müssten, da
Nulleffekte nicht beweisbar sind, die Betreiber ihre Anlagen stilllegen.
In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Mobilfunk-Strahlung nicht von
den materiellen Immissionen ökotoxischer Chemikalien in Wasser, Luft
und Boden: Jede Festlegung von Grenzwerten ist mit einer Risikozumutung
verbunden und der Fortschritt bleibt ein andauerndes Experiment mit der
Gesellschaft.
Messaktionen
Als Reaktion auf die wachsende Besorgnis der Öffentlichkeit ließ
das österreichische Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
im vergangenen Jahr an sieben Standorten Expositionsmessungen der Felder
aus UKW- und Fernsehsendern sowie Mobilfunk-Basisstationen durchführen
[2]. Die österreichische Norm S 1120 legt je
nach Frequenz Grenzwerte zwischen 1 und 10 Millionen µW/m2
fest; die ermittelten maximalen Leistungsdichten der UKW-, VHF- und UHF-Sender
erreichten 93 µW/m2; die höchste gemessene Leistungsdichte
einer Mobilfunk-Anlage betrug 856 µW/m2.
Bei diesem Fall handelte es sich um ein Firmengebäude, an dessen
Fassade sich eine GSM-900-Antenne befand; der gemessene Wert trat bei
909 MHz auf. In demselben Firmengebäude lieferte die breitbandige
Messung in dem gesamten Spektralbereich von 30 MHz bis 1 GHz allerdings
einen sechsfach höheren Wert von 5198 µW/m2, der
zwar auch nur 0,26 Prozent des geltenden Grenzwerts ausmacht, aber doch
immerhin zeigt, wie sehr sich unter Umständen die Exposition aus
verschiedenen Quellen aufsummieren kann.
Bei der Auswertung der Messungen kam der Biophysiker Jiri Silny, Professor
am Helmholtz-Institut für Biomedizinische Technik der RWTH
Aachen, zu dem Schluss, dass die relevanten Leistungsflussdichten
einen Faktor 1000 unter den international anerkannten Grenzwerten
blieben. Im Allgemeinen werden diese Werte insbesondere in Wohnungen
auch in der unmittelbaren Nähe von Wohnanlagen oder in Räumlichkeiten,
die sich unterhalb der Antenne befinden, deutlich unterschritten,
so das Fazit der Studie. Die typischen Werte von Wohnungen in der Nähe
von Basisstationen lagen bei 20 µW/m2, einem Bruchteil
von Promille des geltenden Grenzwerts. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung
durch derart schwache Felder konnte bisher nicht aufgezeigt werden,
heißt es daher.
In der Bundesrepublik führt die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP) seit 1992 in periodischen Abständen
von vier Jahren bundesweite EMVU-Messaktionen durch. Das Monitoring soll
sicher stellen, dass mit der Errichtung immer neuer Sendeanlagen das Fass
nicht überläuft und irgendwann die höchstzulässigen
Personenschutzwerte überschritten werden. Dazu werden an rund 1250
Messorten - hauptsächlich in Bereichen von allgemein zugänglichen
Straßen, Plätzen und Anlagen sowie Schulen, Kindergärten
und Krankenhäusern - die vor Ort auftretenden Feldstärken ermittelt
und ins Verhältnis zu den geltenden Grenzwerten gesetzt.
Wurden 1992 die Immissionen im Frequenzbereich von 10 kHz bis 1 GHz
gemessen, so dehnte die RegTP bei der zweiten Messreihe 1996/97 diesen
Bereich auf 10 kHz bis 2,9 GHz aus, um auch die neu hinzugekommenen Mobilfunk-Dienste
insbesondere der E-Netze mit erfassen zu können. In der derzeit laufenden
Messaktion 1999/2000 wurde das Spektrum nochmals erweitert und umfasst
nun in zwei überlappenden Teilen die niederfrequenten (1 Hz bis 10
MHz) und die hochfrequenten (100 kHz bis 300 GHz) Felder. Die Auswertung
soll noch im Laufe dieses Halbjahres abgeschlossen und dann im Internet
veröffentlicht werden; Tabellen mit ersten Ergebnissen für die
einzelnen Bundesländer sind dort bereits zu finden [3].
Die ersten beiden Messreihen legten der Bewertung noch die Grenzwerte
der Norm DIN VDE 0848 Teil 2 vom Oktober 1991 zu Grunde. Die derzeitige
Messreihe beruht im Einklang mit der BImSchVO und der EU-Empfehlung 1999/519/EG
vom Juli letzten Jahres auf den ICNIRP-Richtlinien. Allerdings lassen
sich auf Grund der Umstellung die neuen Messergebnisse nicht mit den früheren
vergleichen und erlauben somit auch keine Rückschlüsse auf die
zeitliche Entwicklung der Immissionen an einem bestimmten Messpunkt; Aussagen,
ob an einzelnen Standorten eine Zunahme oder Abnahme des Feldstärkeniveaus
erkennbar ist, sind somit nicht möglich.
Ein echter Verlust an Information ist das nicht, denn selbst die jetzt
im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz ermittelten Höchstwerte
bewegen sich noch im Promillebereich des maximal zulässigen Wertes.
In Berlin beispielsweise ergab sich als höchster Messwert 0,6 Prozent,
als niedrigster 0,01 Prozent des Grenzwerts; in Nordrhein-Westfalen lag
die Spanne zwischen 0,8 Prozent und 0,002 Prozent.
Hitzköpfig
Sowohl die österreichische als auch die bundesdeutsche Messaktion,
die übereinstimmend die aktuell verhältnismäßig geringe
Belastung der Allgemeinbevölkerung aufzeigen, beschränkten sich
auf die Erfassung der von ortsfesten Sendeanlagen hervorgerufenen Immissionen.
Die Wirkung der Handys auf die Mobilfunk-Teilnehmer selbst war nicht Gegenstand
der Untersuchungen.
Wenn überhaupt eine Beeinflussung vorliegt, dann würde
ich sie primär von den Handys erwarten, meint Silny; die
Exposition durch Handys ist ja einen Faktor 1000 bis 10 000 stärker
als die durch Basisstationen. Typische SAR-Werte der Mobiltelefone
liegen zwischen 0,2 und 0,4 W/kg. Die Streuung ist jedoch wesentlich größer
und reicht von 0,02 bis 1 W/kg.
Der Grund für diese Spannbreite ist nicht nur in den Konstruktionsunterschieden
der Hersteller zu finden, sondern liegt teilweise auch an der Art der
Messung und den dazu herangezogenen Kopf- und Absorptionsmodellen. Im
ungünstigsten Fall, und wenn das Gerät bei schwierigen Empfangsbedingungen
mit voller Leistung strahlt, kann sich das Kopfgewebe folglich um einige
zehntel Grad erwärmen, ein Effekt, den Spötter mit dem Aufsetzen
einer Pudelmütze vergleichen.
Aber sind die thermischen Wirkungen, auf denen gegenwärtig die
Grenzwertfestsetzungen beruhen, tatsächlich die einzigen? Die herrschende
Meinung geht davon aus, dass nicht-ionisierende Strahlung bei geringer
Intensität harmlos ist und nachweisbare Wirkungen erst ab einem Schwellwert
bei einer bestimmten Mindestfeldstärke eintreten. Im Unterschied
zu Röntgen- und Gammastrahlen sind die hochfrequenten elektromagnetischen
Felder viel zu schwach, um die Bindungen, die die Moleküle in den
Zellen zusammenhalten, aufzubrechen und biologisches Gewebe - etwa die
DNS im Zellkern - durch Ionisierung zu schädigen. Zu dieser
Aufspaltung ist mindestens eine Strahlungsenergie von einigen Elektronenvolt
(eV) nötig; die 1-eV-Grenze liegt im ultravioletten Teil des Spektrums.
Davon ist die Energie der Strahlungsquanten von Mobilfunk-Wellen - sie
beträgt 4 µeV bei 0,9 GHz und 7 µeV bei 1,8 GHz - etwa
um den Faktor 10-6 entfernt.
Wenn es also nicht-thermische Effekte und low-level radiation
hazards der nicht-ionisierenden Strahlung geben sollte, müssen
sie auf anderen Wechselwirkungsmechanismen beruhen. Die Komplexität
der medizinischen und physikalischen Zusammenhänge lässt hier
ein weites Feld für Interpretation und Spekulation. Für Aufsehen
sorgten beispielsweise zwei Arbeiten, in denen 1992 der amerikanische
Biologe Robert Liburdy über den Einfluss elektromagnetischer Felder
auf die Kalziumionen-Mobilität in Zellen berichtete. Da Kalziumionen
eine wichtige Rolle bei der Zellteilung spielen und das Wachstum von Tumoren
wiederum mit der Zellvermehrung zusammenhängt, begründeten sie
erstmals den Verdacht, dass nicht-ionisierende Strahlung krebsfördernd
sein könnte. Das klang plausibel, und entsprechend genau wurden
die Arbeiten von den Fachkollegen gewürdigt. Die Resultate ließen
sich jedoch nicht reproduzieren; Unstimmigkeiten legten vielmehr den Verdacht
nahe, dass die experimentellen Ergebnisse manipuliert waren. Nach einem
langwierigen Verfahren wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zog der
Autor im vergangenen Jahr beide Veröffentlichungen zurück.
Es gibt wenige Fachgebiete, meint Jiri Silny, die
derart mit theoretischen Ansätzen, spekulativen Denkmodellen, unbewiesenen
Hypothesen oder Theorien, aber auch mit Aberglauben durchsetzt sind.
In den letzten 30 Jahren sind rund 25 000 Fachveröffentlichungen
zum Thema erschienen. Rund 3000 hat Silny zurzeit in einer Datenbank erfasst,
mit der er für mehr Transparenz sorgen will [4].
Das Überangebot an Information verschleiert eher, wie wenig man
wirklich weiß. In der emotional aufgeladenen Debatte beschränken
sich die meisten Wissenschaftler lieber auf die Generierung von Mikrowissen
und scheuen vor zusammenhängenden Bewertungen zurück. Da heißt
es dann etwa in einer Untersuchung zur Bestrahlung von Fadenwürmern
mit 750-MHz-Mikrowellen, die Resultate deuten darauf hin, dass die
derzeitigen Expositionsgrenzwerte möglicherweise überprüft
werden müssen, denn ähnliche Effekte wie die beobachteten
könnten unter Mikrowelleneinfluss auch in menschlichem Gewebe
auftreten, eine Möglichkeit, die weiterer Untersuchungen bedarf
[5].
Möglicherweise, könnten, deuten
darauf hin - Wissenschaftler sind aus guten Gründen vorsichtig
in ihrer Wortwahl. Da es in der Biologie und Medizin nicht möglich
ist, Nulleffekte zu beweisen, kann sich die Zunft der Angelegenheit nur
mit Trial and Error nähern, indem sie Hypothesen über vermutete
oder verdächtigte Wirkungsmechanismen aufstellt und dann versucht,
diese in experimentellen Simulationen oder epidemiologischen Studien zu
verifizieren. Unterdessen ruft das Publikum auf den Rängen Bravo
oder Schiebung, je nachdem, welche Interessen oder Vorurteile
von der neuesten Untersuchung gerade bedient werden. Schon wird die ganze
Veranstaltung diskreditiert mit der Unterstellung, die Forscher würden
höchst eigennützig Ängste und Befürchtungen schüren
und etwaige Gefährdungen und Risiken bewusst dramatisieren, um darzulegen,
wie dringend es weiterer Forschungen und Fördermittel bedürfe.
Doch so einfach lässt sich die Diskussion um die low-level
radiation hazards nicht beerdigen. Es gibt durchaus ernst zu
nehmende Hinweise auf nicht-thermische Wirkungen hochfrequenter, elektromagnetischer
Felder geringer Intensität. Die zellbiologische Untersuchung
der Forscher von der Universität Nottingham und der kanadischen University
of British Columbia an den Fadenwürmern beispielsweise zeigte, dass
die bestrahlten Würmer so genannte Hitzeschock-Proteine produzierten.
Diese speziellen Eiweiße agieren als molekularer Schutz zur Rettung
von Zellproteinen, wenn ein Organismus von Wärme oder toxischen Stoffen
angegriffen wird.
Aber in diesem Fall war keine Wärme im Spiel. Die spezifische Absorptionsrate
betrug nur 1000 µW/kg - war also deutlich geringer als die 200 000
bis 400 000 µW/kg handelsüblicher Handys - und die Körpertemperatur
der Tiere in den Proben blieb gleich. Um denselben Effekt auf thermischem
Wege zu erzielen, hätte sie mindestens um drei Grad ansteigen müssen.
Dass die Versuche an Fadenwürmern durchgeführt wurden, ist nicht
unbedingt beruhigend: Die Hitze-Schock-Reaktion ist ein universeller Mechanismus,
mit dem auch menschliche Körperzellen entsprechende Eiweiße
ausschütten, wenn sie unter Stress geraten.
Restrisiko?
Epidemiologische Auffälligkeiten zwischen der Handy-Nutzung und
der Häufigkeit von Krebserkrankungen sind bisher nicht beobachtet
worden. Aber da Tumore mehrere Jahre zur Entwicklung benötigen, lässt
sich daraus noch nichts ableiten. Um Langzeitwirkungen herauszufinden,
müssen so genannte Fall-Kontroll-Studien an Erkrankten und Gesunden
nicht nur ein Nutzungsverhalten erfassen, das etwa fünf bis zehn
Jahre zurückliegt - also in die Frühphase des Mobilfunk-Booms
fällt -, sondern es auch noch von anderen Krebs auslösenden
Faktoren statistisch signifikant abgrenzen können. Immerhin: Schon
der geringe Anstieg der Krebswahrscheinlichkeit um ein Promille würde
unter den derzeit rund einer halben Milliarde Handy-Nutzern weltweit 500
000 Tumorerkrankungen zusätzlich bedeuten.
Aufschluss über derartige Langzeit-Risiken soll das 1996 von der
Weltgesundheitsorganisation ins Leben gerufene Internationale EMF-Projekt
liefern [6]. Im Rahmen dieses Projektes organisiert
derzeit das in Lyon ansässige Internationale Krebsforschungszentrum
(IARC) Fall-Kontroll-Studien an mehr als 6000 Probanden in Deutschland,
Frankreich, England, den Vereinigten Staaten und neun weiteren Ländern.
Nach dem Abschluss der rund zwölf Millionen Mark teuren Erhebung
- erste Ergebnisse sind in drei bis vier Jahren zu erwarten - lässt
sich dann vielleicht die Frage beantworten, ob die Exposition mit niedrigdosierten
HF-Feldern mit einem erhöhten Krebsrisiko verbunden ist.
Neben den klinischen Untersuchungen hat sich das noch bis zum Jahre
2005 laufende WHO-Vorhaben die Koordinierung der Forschungsaktivitäten
und die Vereinheitlichung der oftmals nicht vergleichbaren Messmethoden
und Auswerteverfahren zum Ziel gesetzt. Angeschlossen haben sich rund
40 Staaten sowie eine Reihe internationaler Organisationen. Die konkreten
Arbeiten führen die Internationale Kommission für den Schutz
vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) und weitere Einrichtungen,
die mit der WHO auf wissenschaftlicher Ebene zusammenarbeiten, durch.
Dazu zählen das National Radiological Protection Board (England),
das Bundesamt für Strahlenschutz (Deutschland), das Karolinska Institut
(Schweden), das Nationale Institut für Umweltforschung (Japan) sowie
die Food and Drug Administration, das National Institute of Environmental
Health Sciences und das National Institute of Occupational Safety and
Health in den USA.
Geleitet wird das internationale EMF-Projekt von Michael Repacholi.
Der Australier hat einen Wandel vom Paulus zum Saulus durchgemacht. Ursprünglich
war er selbst von der Unbedenklichkeit der Handy-Emissionen überzeugt
- bis er eigene Untersuchungen anstellte. Mit seinem Team am Royal Adelaide
Hospital setzte er Labormäuse, das Modellsystem der Biomediziner,
mit einer SAR von 0,008 bis 4,2 W/kg über 18 Monate täglich
eine Stunde lang den gepulsten 900-MHz-Feldern eines GSM-Mobilfunk-Handys
aus. Dabei stellte sich heraus, dass in der bestrahlten Gruppe Geschwülste
der Lymphknoten - so genannte Lymphome - doppelt so häufig auftraten
wie in der unbestrahlten Kontrollgruppe.
Repacholi hatte die Arbeit zunächst beim Wissenschaftsmagazin Science
eingereicht, das die Veröffentlichung jedoch mit der Begründung
ablehnte, derartig folgenschwere Ergebnisse könnten eine Panik hervorrufen
und müssten erst durch ein unabhängiges Team verifiziert werden.
Nature und drei weitere einschlägige Fachzeitschriften lehnten die
Publikation ebenfalls ab, bis sie dann 1997 in Radiation Research erschien
[7]. In Australien und Europa bemühen sich gegenwärtig
Forschergruppen, Repacholis Ergebnisse zu reproduzieren; selbst wenn sich
die Ergebnisse bestätigen sollten, bliebe noch die Frage der Übertragbarkeit
auf den Menschen zu klären. Bis auf weiteres jedenfalls müssen
Handy-User mit der Ungewissheit leben.
Unbequeme Experten
Die bislang umfassendste Bestandsaufnahme und Bewertung der Erkenntnisse
zu den Gesundheitsrisiken der Mobiltelefonie legte im Mai des Jahres die
Independent Expert Group on Mobile Phones (IEGMP) in England vor, wo der
Mobilfunk-Boom von rund 175 lokalen und landesweiten Bürgerinitiativen
kritisch begleitet wird. Die von Sir William Stewart von der Royal Society
geleitete Expertengruppe setzte sich aus ausgewiesenen Biologen, Medizinern,
Epidemiologen, Physikern und Nachrichtentechnikern zusammen und war im
vergangenen Jahr vom britischen Gesundheitsministerium einberufen worden
- ein deutlicher Affront gegen die Nationale Strahlenschutzbehörde
NRPB und deren eigenen wissenschaftlichen Beirat zu den Fragen der nicht-ionisierenden
Strahlung.
Zusammengefasst kommen die Briten in ihrem Report Mobile Phones
and Health zu folgenden Ergebnissen:
- Im Umfeld von Basisstationen, wo die Exposition weit unter den Grenzwerten
bleibt, besteht kein allgemeines gesundheitliches Risiko für die
dort lebende Bevölkerung.
- Es gibt jedoch deutliche Anzeichen, dass die Exposition der Handy-Nutzer
durch Strahlung mit Intensitäten unterhalb der gültigen ICNIRP-Grenzwerte
direkte, kurzfristige Einflüsse auf die Hirnstromaktivitäten
und die kognitiven Funktionen des Gehirns hat. Es besteht
ein dringender Bedarf herauszufinden, ob diese direkten Auswirkungen
auf das Gehirn gesundheitliche Folgen haben, weil dann die Expositionsgrenzwerte
neu festgelegt werden müssen, sofern sich dafür ein Schwellwert
angeben lässt. Wichtig sei die Klärung der Frage, ob
die beobachteten Effekte eine Folge der lokalen Erwärmung sind
oder auf anderen, nicht-thermischen Mechanismen beruhen.
- Die derzeit verfügbaren epidemiologischen und biologischen Erkenntnisse
lassen nicht den Schluss zu, dass die Exposition mit hochfrequenter
elektromagnetischer Strahlung das Risiko für Krebserkrankungen
erhöht. Mobiltelefone sind jedoch noch nicht lange genug
im Gebrauch, um eine umfassende epidemiologische Erfassung ihrer gesundheitlichen
Auswirkungen zu erlauben, und wir können zum jetzigen Zeitpunkt
die Möglichkeit nicht ausschließen, dass es eine Verbindung
zwischen der Mobilfunk-Technik und Krebs gibt.
- Untersuchungen an Zellen und Tieren deuten nicht darauf hin, dass
die Mobilfunk-Strahlung im Rahmen der festgelegten Grenzwerte schädigende
Einflüsse auf das Herz-Kreislauf-System, das Immunsystem oder die
Fortpflanzung haben. Selbst eine langandauernde Exposition scheint die
Lebenserwartung nicht zu beeinflussen. Auch die derzeit noch begrenzten
epidemiologischen Erkenntnisse geben diesbezüglich keinen Anlass
zu Besorgnis.
Die IEGMP verkennt nicht die Bedeutung der mobilen Kommunikation als einen
der am kräftigsten wachsenden Wirtschaftszweige, noch dazu einem, auf
dem Europa mit dem GSM-Standard weltweit führend ist; sie verlangt
jedoch, dass sich alle Beteiligten vom Vorsorgeprinzip leiten lassen, bis
mehr und wissenschaftlich fundiertere Informationen zu den gesundheitlichen
Auswirkungen verfügbar sind. Insbesondere sollten die amtlichen
Strahlenschützer mit mehr Offenheit und weniger abwiegelnd an die ungeklärten
wissenschaftlichen Fragen herangehen.
Von den Mobilfunk-Betreibern erwarten die Experten, dass sie Kinder
als Zielgruppe von ihren Marketingaktivitäten ausnehmen, weil
diese auf Grund ihrer dünneren Schädeldecke und des sich noch
entwickelnden Nervensystems einem größeren Risiko ausgesetzt
sind. Die Handy-Hersteller werden aufgefordert, sich auf standardisierte
Testverfahren der Strahlenbelastung zu verständigen und die SAR-Werte
auf den Endgeräten anzugeben; nach dem Vorbild der Verbrauchswerte
von Kraftfahrzeugen sollten die Ergebnisse solcher Vergleichstests öffentlich
leicht zugänglich sein, damit die Konsumenten bewusstere Kaufentscheidungen
treffen können.
Besonders kritisch setzt sich die IEGMP mit der Politik und den von
ihr geschaffenen, speziellen Rahmenbedingungen der Planung und der Standortwahl
für die Basisstationen auseinander, die ohne ein förmliches
Genehmigungsverfahren auch in Wohngebieten errichtet werden können:
Wir betrachten dies als unakzeptabel.
Ohne Beteiligung
Die quasi genehmigungsfreien Installationspraktiken in England unterscheiden
sich nicht von denen in der Bundesrepublik. Im Rahmen des mit der
Lizenz erworbenen Versorgungsauftrags sind die Mobilfunk-Betreiber lediglich
anzeigepflichtig und müssen nur eine Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde
vorweisen können, dass der Betrieb der Basisstation die festgelegten
Grenzwerte einhält. Ein Genehmigungsverfahren ist mit dem Errichten
nicht verbunden, einzig mit den Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer
müssen sie verhandeln und sich mit ihm über die Konditionen
einigen.
Ein öffentlich zugängliches Kataster mit den Standorten und
Emissionsdaten der ortsfesten Sendeanlagen gibt es ebenfalls
nicht. Vom Gesetzgeber verlangt die IEGMP nun, die pauschale Betriebsgenehmigung
zu widerrufen und die Errichtung neuer wie auch die Erweiterung bestehender
Basisstationen den normalen Antrags- und Genehmigungsverfahren zu unterwerfen.
Genau dies hatten die Sonderrechte für Mobilfunk-Betreiber vermeiden
wollen, weil diese wie der Teufel das Weihwasser die Einsprüche der
Betroffenen fürchteten.
Dabei könnten sie denen recht gelassen entgegensehen. Denn nach
dem derzeitigen Kenntnisstand, so stellen auch die kritischen Briten fest,
gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Exposition mit hochfrequenter
elektromagnetischer Strahlung unterhalb der ICNIRP-Richtwerte eine Gesundheitsgefährdung
der Allgemeinbevölkerung darstellt. Verglichen mit anderen Risiken
des Alltagslebens - etwa dem Blutzoll des Straßenverkehrs, der
in der Bundesrepublik Jahr für Jahr die Bevölkerung einer Kleinstadt
ausrottet und die Einwohnerzahl einer Stadt wie Hannover schwer verletzt
- mutet die Gefährdung durch die Mobilkommunikation noch relativ
harmlos an.
Richtig schlimm wird es nur, wenn beim Handy-Quasseln am Lenkrad beides
zusammentrifft und das erhöhte Risiko dann Verursacher und unbeteiligte
Verkehrsteilnehmer gleichermaßen trifft. Ob mit Handapparat, Ohr-Clip
oder Freisprecheinrichtung telefoniert wird, macht Untersuchungen zufolge
keinen Unterschied; die Gefährdung geht auch nicht von den Mobilfunk-Wellen
aus, sondern ist - darin sind sich die britischen Experten fast
sicher - der Ablenkung durch das Gespräch selbst zuzuschreiben.
(jk)
Literatur
[1] Internationale Strahlenschutz-Kommission für
Nicht-Ionisierende Strahlen, http://www.icnirp.de
[2] Jiri Silny, Exposition der Allgemeinbevölkerung
durch hochfrequente elektromagnetische Felder - Plausibilität der
gesundheitlichen Unbedenklichkeit, September 1999, http://www.bmv.gv.at
[3] Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post, http://www.regtp.de
[4] Helmholtz-Institut für Biomedizinische Technik
der RWTH Aachen, Studien über Elektrosmog, http://www.femu.rwth-aachen.de
[5] Nature 417, 405 (2000)
[6] Internationale EMF-Projekt der Weltgesundheitsorganisation,
http://www.who.ch/emf
[7] Radiation Research 631, 147 (1997)
[8] Independent Expert Group on Mobile Phones, Mobile
Phones and Health, http://www.iegmp.org.uk/IEGMPtxt.htm
Immissionsgrenzwerte der Mobilfunk-Systeme
| |
GSM-900 |
DCS-1800 |
| elektrische Feldstärke |
42 V/m |
58 V/m |
| magnetische Feldstärke |
0,13 A/m |
0,157 A/m |
| mittlere Leistungsdichte |
4,5 W/m2 |
10 W/m2 |
Dosimetrie
Im Unterschied zu Röntgen- und Gammastrahlen sind die hochfrequenten
elektromagnetischen Felder nicht energiereich genug, um die Bindungskräfte
der Moleküle in den Zellen aufbrechen zu können und auf diese
Weise eine Ionisierung zu verursachen. Sie werden deshalb auch als nicht-ionisierende
Strahlung bezeichnet. Von ihr wird angenommen, dass sie bei geringer Intensität
harmlos ist und erst bei hohen Intensitäten Gewebeschäden verursacht.
Sie kann jedoch unterschiedliche Wirkungen auf biologische Systeme - Zellen,
Pflanzen, Tiere oder Menschen - entfalten, die von der Frequenz und Intensität
abhängen.
- HF-Felder über 10 GHz werden an der Hautoberfläche
absorbiert, wobei nur ein sehr geringer Teil der Energie in das darunter
liegende Gewebe eindringt. Die dosimetrische Grundgröße in
diesem Frequenzbereich ist die Leistungsflussdichte in W/m2.
- Felder zwischen 1 MHz und 10 GHz dringen in exponierte Gewebe
ein und erwärmen diese durch Energieabsorption. Die Eindringtiefe
hängt von der Frequenz ab und sinkt mit steigender Frequenz: Sie
verringert sich - gute Nachricht für die E-Netz-Teilnehmer - von
2,5 cm bei 900 MHz auf 1 cm bei 1800 MHz. Die relevante dosimetrische
Größe in diesem Frequenzbereich ist die spezifische Absorptionsrate
(SAR) mit der Einheit W/kg.
- Felder unter 1 MHz bewirken keine signifikante Erwärmung,
können aber elektrische Ströme und Felder im Körper induzieren.
Die relevante dosimetrische Größe in diesem Frequenzbereich
ist daher die Stromdichte in A/m2. Die natürlichen Austauschprozesse
im Körper führen im Gewebe zu Grundströmen
in der Größenordnung von 10 mA/m2; induzierte
Stromdichten von über 100 mA/m2 können die Normalfunktion
des Körpers beeinträchtigen und zu ungewollten Muskelkontraktionen
führen.
Die für die hochfrequenten Mobilfunkfelder maßgebliche SAR ist
mit einfachen Mitteln nicht direkt zugänglich; sie lässt sich
nur sehr aufwändig am Kunstkopf experimentell bestimmen
oder mit gewissen Annahmen berechnen. So ist die Energieaufnahme in einem
bestimmten Gewebe der Masse m durch msE2/V gegeben, wobei s und
V die Leitfähigkeit beziehungsweise Dichte des Gewebes sind und E2
die mittlere quadratische Feldstärke. Die SAR ergibt sich dann durch
sE2/V. Sie variiert innerhalb des Körpers, da die elektrische
Feldstärke ortsabhängig ist und die Leitfähigkeit von der
Art des Gewebes abhängt, (die Dichte ist im Wesentlichen konstant und
beträgt mit Ausnahme der Knochen 0,001 kg/m3). Legt man
eine durchschnittliche Gewebeleitfähigkeit von 1 S/m zu Grunde, so
beträgt bei der Frequenz von 900 MHz die typische elektrische Feldstärke
30 V/m, um eine SAR von 1 W pro kg Gewebemasse zu erzielen.
Auf diese Weise lässt sich die tatsächliche Exposition (des
Menschen an einem bestimmten Ort) in Beziehung zu den leichter messbaren
Immissionswerten (an diesem Ort) setzen. Da elektrische Feldstärke
(in V/m) und Leistungsflussdichte (in W/m2) in einer festen
physikalischen Beziehung zueinander stehen und sich ineinander umrechnen
lassen, ist die Angabe der Immissionsgrenzwerte sowohl in der einen als
auch in der anderen Größe üblich.
Vermutungen und Entwarnungen
Die britische Independent Expert Group on Mobile Phones hat in
ihrer Studie Mobile Phones and Health einige zentrale Punkte
der Diskussion um die Auswirkungen elektromagnetischer Felder von Handys
zusammengefasst.
Kanzerogenität: Das krebsauslösende Potenzial hochfrequenter
elektromagnetischer Felder ist umstritten. Theoretisch lassen sich negative
Einflüsse auf die DNA nicht begründen, da die Mobilfunkstrahlung
nicht energiereich genug ist, um molekulare Bindungen auf direktem Wege
aufzubrechen.
Einige Studien behaupten auf Grund von Tierversuchen, dass HF-Felder
Tumore auslösen, die Wirkung bekannter kanzerogener Stoffe verstärken
oder das Wachstum transplantierter Tumore beschleunigen können. Dies
könnte auf die hohe Dosis der Exposition und thermische Effekte zurückzuführen
sein.
Insgesamt gibt es keine Erkenntnisse aus In-vitro- und In-vivo-Experimenten,
dass eine akute oder chronische Exposition mit HF-Feldern die Häufigkeit
des Auftretens von Mutationen oder Chromosom-Veränderungen verstärkt,
solange die Temperaturen im physiologischen Bereich bleiben.
Kalziumtransport: Kalziumionen signalisieren Zellen das An- und
Abschalten von Genen und spielen eine wichtige Rolle bei der Zellteilung.
Hochfrequenzfelder mit Intensitäten deutlich unterhalb von thermischen
Wirkungen können den Transport von Kalzium und anderen Ionen durch
die Membranen von Nervenzellen (Neuronen) beeinflussen. Solche Effekte
wurden jedoch nur unter sehr speziellen Bedingungen beobachtet (Amplitudenmodulation
mit 16 Hz), die für Mobilfunksysteme irrelevant sind.
Lebenserwartung: In Tierversuchen ist kein Einfluss von HF-Feldern
auf die Lebenserwartung nachgewiesen worden.
Fortpflanzung: Versuche an Laborratten haben keinen Nachweis
erbracht, dass mobilfunktypische HF-Felder den Fötus schädigen
oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Herz-Kreislauf-System: Tierversuche rechtfertigen keine Bedenken
etwaiger Auswirkungen auf Herz oder Kreislauf, solange die Intensität
im mobilfunktypischen Bereich bleibt; beobachtete Effekte bei sehr hohen
Intensitäten sind anscheinend auf die Erwärmung des Körpers
zurückzuführen.
Hirnstrom-Aktivitäten und kognitive Funktionen: Kontrollierte
Versuche mit menschlichen Probanden deuten darauf hin, dass die Exposition
mit Mobilfunksignalen unterhalb der geltenden Intensitätsgrenzwerte
biologische Effekte auslösen, die hinreichend stark sind, um das
Verhalten zu beeinflussen. Der Ursache-Wirkungs-Mechanismus ist unklar.
Langfrist-Effekte sind unbekannt; die bisherigen Untersuchungen beschränkten
sich auf die Kurzzeit-Exposition. Tierversuche zeigten unspezifische,
Stress-ähnliche Veränderungen im Gehirn von Laborratten
unter dem Einfluss von gepulsten HF-Feldern niedriger Intensität.
Gedächtnis und Lernfähigkeit: Es gibt keine konsistenten
experimentellen Belege dafür, dass die Exposition mit HF-Feldern
geringer Intensität Gedächtnis und Lernverhalten in Tieren beeinflusst.
[...] Untersuchungen an menschlichen Probanden sind nötig, um einschätzen
zu können, ob die Felder von Mobiltelefonen irgendeine Auswirkung
auf die Lernfähigkeit und das Gedächtnis haben.
Augen: Das Auge reagiert besonders empfindlich auf die Einwirkung
elektromagnetischer Felder, weil es auf Grund der geringen Durchblutung
induzierte Erwärmungen nur schwer abführen kann; schon kleinere
Schädigungen können irreversibel sein und sich aufsummieren.
Augenreizungen und Linsentrübungen (grauer Star) sind
in Tierversuchen nachgewiesen worden, dies allerdings bei deutlich
höheren Belastungen als sie von einem Handy ausgehen. Versuche an
Primaten zeigen, dass gepulste HF-Felder auch niedriger Intensität
das Auge schädigen können. Die Studien geben Anlass
zu ernsthafter Besorgnis über mögliche Beeinträchtigungen
des Auges durch gepulste HF-Felder mit hohen Spitzenleistungen.
Melatoninhaushalt: Melatonin ist ein Hormon, das den Tag-Nacht-Rhythmus
bei Mensch und Tier steuert; des Weiteren schützt es die genetische
Information der Zellen vor Schädigungen. Im Zusammenhang mit niederfrequenten
Feldern im Umfeld von Hochspannungsleitungen behauptet die Melatonin-Hypothese
einen Einfluss auf die Tumorentstehung, der jedoch nicht abschließend
geklärt ist. Es gibt nur wenige Untersuchungen zum Einfluss von hochfrequenten
Feldern auf die Melatoninproduktion; sie haben den Verdacht nicht erhärtet.
Blut-Hirn-Schranke: Die Blut-Hirn-Schranke ist ein Filter, das
verhindert, dass große Moleküle aus der Blutbahn in die Gehirnflüssigkeit
gelangen. Die Erkenntnisse zu einer Beeinträchtigung der Filterwirkung
durch HF-Exposition sind inkonsistent und widersprüchlich; jüngere
Arbeiten haben keinen Effekt nachgewiesen.
Gerangel um Grenzwerte
Seit Italien und die Schweiz aus dem internationalen Konsens ausscherten
und unter Berufung auf das Vorsorgeprinzip die zulässigen Emissionen
von Basisstationen deutlich niedriger als die Empfehlungen der Internationalen
Strahlenschutz-Kommission für Nicht-Ionisierende Strahlen (ICNIRP)
begrenzten, befürchten die Mobilfunkbetreiber, dass nun ein Wettlauf
um die niedrigsten Immissionsstandards einsetzt.
Italien hatte 1998 die Grenzwerte auf ein Hundertstel der ICNIRP-Empfehlungen
herabgesetzt; in der Schweiz sind seit dem 1. Februar in Wohngegenden
sowie im Umfeld von Schulen und Krankenhäusern nur noch elektrische
Feldstärken von höchstens 4 V/m für GSM-900-Antennen und
6 V/m für DCS1800-Basisstationen zulässig. Die neue Verordnung
über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung zwingt die Betreiber,
in dicht besiedelten Gebieten die Funkzellen zu verkleinern und mehr Basisstationen
mit kleinerer Leistung aufzustellen. Im Fall der eidgenössischen
Republik werden die zusätzlichen Kosten auf eine Milliarde Schweizer
Franken geschätzt.
Grenzwerte sind der klassische Schauplatz, auf dem über die Akzeptanz
oder Zumutung kollektiver Risiken gerungen wird. In der Bundesrepublik
war der Wechsel von der DIN/VDE-Norm 0848 zu den schärferen ICNIRP-Richtlinien
vor allem auf die jahrelange Kritik zurückzuführen, dass zuvor
eher die Vertreter der einschlägigen Industrie als unabhängige
Fachwissenschaftler im Kleingedruckten der Mess- und Bewertungsverfahren
den Ton angaben. Ob hormonähnliche Substanzen im Trinkwasser oder
Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln - das Setzen von Umweltstandards
ist immer dann besonders heftig umstritten, wenn es mit einer rechtlichen
Güterabwägung zwischen ungewissen Folgewirkungen (dem Ignoranzrisiko)
und den konkret greifbaren Folgekosten einer Immissionsreduzierung verbunden
ist.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat die EU-Kommission deshalb
im Februar eine Empfehlung vorgelegt, die Kriterien für die Anwendung
des Vorsorgegedankens aufstellt. Dazu gehört unter anderem die Verhältnismäßigkeit:
Grenzwerte sollten nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten
Schutzniveau stehen und nicht auf ein Null-Risiko abzielen,
das sich nur selten verwirklichen lässt. Sie sollen sich auf
Kosten/Nutzen-Analysen des Tätigwerdens oder Unterlassens stützen
und stets unter dem Vorbehalt der Überprüfung durch neue wissenschaftliche
Erkenntnisse stehen.
Als weiteren Grundsatz zur Festlegung rechtlicher Eingriffsschwellen
fordert die EU-Kommission Kohärenz: Lässt
sich das Risiko wegen fehlender wissenschaftlicher Daten und in Anbetracht
bewertungsinhärenter Unklarheiten nicht beschreiben, so müssen
die getroffenen Vorsorgemaßnahmen anderen Maßnahmen, die in
ähnlichen Bereichen getroffen wurden, in denen alle erforderlichen
wissenschaftlichen Daten vorliegen, inhaltlich entsprechen und von gleicher
Tragweite sein.
Im Klartext: Das Risiko des Nichtwissens hat sich an bekannten, aber
akzeptierten Risiken in anderen Lebensbereichen zu messen. Solcherart
Kohärenz-Check hat freilich seine Tücken, denn wo sucht man
den Bezugspunkt des Vergleichs - beim motorisierten Individualverkehr
(1999: 7749 Tote) oder der Wahrscheinlichkeit, beim Spaziergang im Stadtpark
von einem herabfallenden Ast erschlagen zu werden?